Teilnahmebedingungen Doku Lab
1. Allgemeines
1.1. Wenn bei bestimmten Begriffen nur die männliche Form gewählt wurde, so geschieht dies nur aus Gründen der Lesbarkeit und umfasst alle Geschlechter.
1.2. Das „Doku Lab” ist eine Aktion der RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG, Lil-Dagover-Ring 1, 82031 Grünwald (nachfolgend „RTL2“).
Mit dem „Doku Lab“ möchte RTL2 Autor*innen, Dokumentarfilmer*innen, Produktionsfirmen und Talents im Bereich TV-Dokumentation und -Reportagen (nachfolgend „Teilnehmer“) bei der Recherche innovativer dokumentarischer Ideen, Projekte und Erzählweisen zu gesellschaftlich und politisch relevanten Themen für eine junge Zielgruppe (nachfolgend „Projekt“) unterstützen und so seine eigene publizistische Vielfalt erweitern.
Das „Doku Lab“ fördert dazu bis zu zehn ausgewählte Teilnehmer durch eine finanzielle Förderung bei der Recherche und Entwicklung des Projekts und durch die Veranstaltung einer Masterclass, in der die Teilnehmer in drei eintägigen Workshops an ihren Projekten arbeiten, ergänzt durch Vorträge renommierter Experten (z.B. Journalisten, Forscher).
Die Auswahl der Projekte, die durch das „Doku Lab“ gefördert werden, erfolgt nach freiem Ermessen einer Jury, bestehend aus externen Experten und einer RTL2-Redakteurin. Weitere Informationen zur Jury sind der Webseite https://unternehmen.rtl2.de/unternehmen/doku-lab zu entnehmen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Etwaige Kosten, die dem Teilnehmer im Rahmen der Bewerbung entstehen, werden nicht ersetzt, d.h. diese Kosten trägt der Teilnehmer.
Die Bewerbung und Durchführung von „Doku Lab“ richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Mit der Einreichung des Projekts erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
2. Zeitraum und Fristen
2.1. Das „Doku Lab“ ist für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend im Mai 2021, ausgelegt.
2.2. Der Zeitraum für die Einreichung des Projekts beginnt am 15.02.2021 und endet mit Ablauf des 18.04.2021. Projekte, die außerhalb dieses Zeitraums eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Auswahl der am „Doku Lab“ teilnehmenden Projekte findet bis zum 30.05.2021 statt. Die ausgewählten Teilnehmer werden von RTL2 per E-Mail benachrichtigt.
2.3. Der Zeitraum der Masterclass wird von RTL2 festgelegt und liegt voraussichtlich zwischen Mai und Oktober 2021. Die für die Teilnahme an der Masterclass qualifizierten Teilnehmer werden von RTL2 über den genauen Zeitraum per E-Mail unterrichtet.
3. Teilnahmebedingungen
3.1. Zur Teilnahme sind die Teilnehmer gemäß Ziffer 1 berechtigt, die ihren (Wohn-)Sitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist unentgeltlich.
3.2. Die Teilnahme setzt das Einreichen der Vita (Lebenslauf) des Teilnehmers, einer Projektbeschreibung (Länge: 1 – 5 DIN A4 Seiten) und eines Entwurfs über den Einsatz der Rechercheförderung voraus. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
3.3. Mitarbeiter von RTL2 und Mitarbeiter von mit RTL2 verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG sind von der Teilnahme am „Doku Lab“ ausgeschlossen.
3.4. Der Teilnehmer hat keine Vereinbarungen mit Dritten abgeschlossen, die seine Teilnahme am „Doku Lab“ ausschließen.
4. Anforderungen an das Projekt
4.1. Inhalt des Projekts ist ein gesellschaftlich relevantes Thema, ausgerichtet an einer jungen Zielgruppe. Die weiteren Anforderungen an das Projekt sind der Webseite https://unternehmen.rtl2.de/unternehmen/doku-lab zu entnehmen.
4.2. Das Projekt darf keine Rechte verletzen (z.B. Urheber- oder Markenrechte), nicht rechtswidrig sein, und darf keinen beleidigenden, vulgären und/oder werbenden Inhalt haben.
5. Auswahl des Projekts und Teilnahme an der Masterclass
5.1. Eine Jury bestehend aus externen Experten sowie einer RTL2-Redakteurin, prüft die Teilnahmeunterlagen und wählt nach eigenem Ermessen bis zu zehn Projekte aus, die durch das „Doku Lab“ gefördert werden.
5.2. Die Teilnehmer, die für die Teilnahme am „Doku Lab“ ausgewählt werden, werden spätestens am 30.05.2021 per E-Mail benachrichtigt.
5.3. Die Teilnehmer, die für die Teilnahme am „Doku Lab“ ausgewählt wurden, sind verpflichtet, an der Masterclass teilzunehmen. Der Präsenz-Workshop der Masterclass findet voraussichtlich in München statt. RTL2 trägt die nachgewiesenen Kosten der Anreise (Bahn, 2. Klasse) sowie die Kosten einer etwaig erforderlichen Hotelübernachtung (pro Person bis zu EUR 110 pro Nacht, begrenzt auf maximal 2 Nächte).
5.4. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung des Projekts und Teilnahme an der Masterclass.
6. Rechteübertragung
RTL2 ist berechtigt aber nicht verpflichtet, das Projekt nach Abschluss von Recherche und Entwicklung im Rahmen des „Doku Lab“ nach eigenem Ermessen in Form einer Auftragsproduktion zu verwirklichen. Der Teilnehmer räumt dazu RTL2 hiermit das ausschließliche, unwiderrufliche, übertragbare, räumlich, zeitlich und sachlich unbeschränkte Recht ein, das Projekt herzustellen und im Rahmen einer Fernseh- und Online-Ausstrahlung umfassend zu verwerten, also zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger wiederzugeben, Funksendungen wiederzugeben und öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, umzugestalten und frei zu benutzen. Die Parteien werden hierzu und über die Nennung des Teilnehmers eine gesonderte Vereinbarung abschließen.
7. Haftung/Freistellung
7.1. RTL2 haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von RTL2 bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie durch RTL2 bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung von RTL2 für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Vertreter und Organe von RTL2.
7.2. Soweit Dritte Ansprüche gegen RTL2 wegen des Projekts geltend machen, stellt der Teilnehmer RTL2 gegenüber allen Ansprüchen (inklusive angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung) frei.
8. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen
Verstößt der Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen oder verletzt das Projekt diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen, ist RTL2 berechtigt, den Teilnehmer von „Doku Lab“ auszuschließen.
9. Sonstiges
9.1. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Vorschrift gelten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.